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Häufig gestellte Fragen
Deine zukünftige Arbeitsstelle mit attraktiven und zeitgemässen Anstellungsbedingungen steht schon fast vor der Tür. Mitarbeitende im Sicherheitsdienst profitieren von vielseitigen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und können sich innerhalb der Branche einen abwechslungsreichen Berufsalltag schaffen.
Welche Aus- und Weiterbildung gibt es?
Alle Mitarbeitenden müssen gemäss GAV eine Basisausbildung, um für die ersten Einsätze vorbereitet zu sein. Die Basisausbildung der Mitarbeitenden beträgt gemäss GAV mindestens 20 Stunden und muss während der Probezeit (3 Monate) erfolgen. Die Basisausbildung wird nach Abschluss der Probezeit pauschal gemäss GAV vergütet. Kündigt der Mitarbeitende das Arbeitsverhältnis während der Probezeit wird die Basisausbildung nicht vergütet.
Weitere modulare Ausbildungen (1. Hilfe BLS-AED, Verkehrsdienst, Bewachung, Revier, Alarm & Interventionsdienst, Pfefferspray, Handschellen, Selbstverteidigung, etc.) können nach Rücksprache mit dem Betriebsleiter / Geschäftsführer kostenlos besucht werden.
Die Sicherheitsangestellten erhalten die Möglichkeit zur beruflichen Weiterbildung:
- Sicherheitsfachfrau / Sicherheitsfachmann Bewachung mit eidg. Fachausweis
- Sicherheitsfachfrau / Sicherheitsfachmann Anlässe mit eidg. Fachausweis
- Sicherheitsfachfrau / Sicherheitsfachmann Zentralendienste mit eidg. Fachausweis
- Sicherheitsfachfrau / Sicherheitsfachmann Personenschutz mit eidg. Fachausweis
Die Ausbildung wird durch die DARU-Gruppe finanziert. Auch andere betriebsbezogene Weiterbildungen werden gerne von uns unterstützt.
Welche Aufstiegsmöglichkeiten habe ich?
Du hast bei uns die Möglichkeit in mehreren Dienstleistungssektoren der DARU-Gruppe tätig zu sein. Unsere Mitarbeitenden haben die Chance, sich zu Gruppen- Einsatz- oder Objektleiter weiterzuentwickeln.
Wie sehe ich die Dienst- und Arbeitsplanung?
Mitarbeitende können die individuelle Einsatzplanung via APP oder Internet einsehen und direkt bestätigen. Sämtliche Einsatzdaten wie zum Beispiel Ort, Zeit, Material, eventuelle andere Mitarbeitende etc. sind darauf ersichtlich. Die Planung erfolgt wöchentlich und wird für die nächsten zwei Wochen jeweils am Freitagnachmittag finalisiert. Freiwünsche, Ferien oder andere Absenzen werden nach Antrag in der Disposition berücksichtigt. Die Mitarbeitenden haben ihre Absenz Anträge der Disposition so früh wie möglich jedoch bis spätestens am Donnerstag für die Planung der zwei Folgewochen mitzuteilen.
Die Jahresarbeitszeit der Lohnkategorie A 100% beträgt 2142 Stunden (42.5h pro Woche / 8.5h pro Tag). Die Jahresarbeitszeit der Lohnkategorie B 100% beträgt 1800 Stunden (39.2h pro Woche / 7.11h pro Tag). In der Lohnkategorie C kannst du bis 900h pro Jahr Einsätze leisten.
Welche GAV hat die Sicherheitsbranche?
Die Sicherheitsbranche untersteht dem Gesamtarbeitsvertrag für den Bereich privater Sicherheitsdienstleistungen. Dieser regelt insbesondere die Anstellungsbedingungen unserer Voll- und Teilzeitmitarbeitenden. Als Mitglied des Verbands Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) halten wir uns streng an die gemäss Bundesratsbeschluss verpflichtenden gesetzlichen Regelungen.
Wann findet die Lohnzahlung statt?
Die Mitarbeitenden in den Anstellungskategorien A, B und C erhalten jeweils eine Lohnvorauszahlung von ca. 90% des Nettolohns bis Ende Monat (gebuchten Stunden bei Kat. C).
Die Schlusszahlung erfolgt jeweils bis zum 5ten des Folgemonats inkl. Auslagenersatz und anderen Zulagen. Die Lohn- und Stundenabrechnung wird spätestens am 8. Tag des Folgemonats erstellt und allen Mitarbeitenden per Mail zugestellt.
Kann man im Zwischenverdienst arbeiten?
Ja das ist möglich, das Zwischenverdienstformular muss online ausgefüllt werden. Das Zwischenverdienstformular wird am 8ten jedes Folgemonats durch die Personalabteilung bearbeitet und elektronisch an den Mitarbeitenden retourniert.
Wie ist der Auslagenersatz (Spesen und Reisezeit) geregelt?
Gemäss GAV besteht ein Auslagenersatz für die Angestellten. Dieser ist entsprechend der Anstellungsorte und dem Zonenmodell deklariert. Die Fahrzeiten und die Fahrkosten werden gemäss diesem Zonenmodell vergütet. Es besteht die Möglichkeit ein Firmenfahrzeug in der Filiale zu beziehen. Bei gewissen Aufträgen/Diensten wird dies sogar angewiesen.
Was kostet die Ausrüstung?
Die Uniform / Bestandteile / Effekten werden dem Mitarbeiter kostenlos und leihweise zur Verfügung gestellt. Die Reinigung und das Beheben kleinerer Mängel ist Angelegenheit des Mitarbeiters.
Die Arbeitgeberin stellt keine Schuhe zur Verfügung. Die Mitarbeitenden haben die Uniform durch das Tragen von geeigneten schwarzen Sicherheitsschuhen der Klasse S3 zu ergänzen. Die Mitarbeitenden haben die Möglichkeit geeignete Schuhe bei der Uniformierung oder zu einem späteren Zeitpunkt zu Mitarbeiterkonditionen zu erwerben. Den Mitarbeitenden wird eine Vergütung pro Arbeitsstunde an die Sicherheitsschuhe jeden Monat bezahlt.
Welche Reglemente gibt es?
Alle Reglemente, denen unsere Mitarbeitenden unterstellt sind, stehen zur Ansicht bzw.
Downloaden zur Verfügung. Diese Dokumente sind hier zu finden.
Habe ich eine Leumund- und Auskunftspflicht?
Damit wir Dich einstellen können benötigen wir von Dir einen Betreibungsauszug, den Zentralstrafregisterauszug, welche alle nicht älter als drei Monate alt und lückenlos (zwei Jahre zurück) sind, plus das Nachtarbeitstauglichkeitszeugnis. In der Einstellungsphase gehen diese Kosten zulasten des Bewerbers. Alle zwei Jahre benötigen wir eine aktuelle Version dieser Auszüge. Diese Kosten gehen zulasten des Arbeitgebers. Die Arbeit im Sicherheitsdienst bedingt einen einwandfreien Leumund und geordnete finanzielle Verhältnisse. Es ist daher wichtig, dass keine vertrauensmindernden Vorstrafen und geregelte finanzielle Verhältnisse vorhanden sind. Diesbezügliche Vorkommnisse müssen dem Arbeitgeber unaufgefordert und sofort gemeldet werden.
Wie sind die Mitarbeitenden versichert?
Die Mitarbeitenden sind gegen Krankheit und Unfall versichert. Für Nichtbetriebsunfälle sind nur Mitarbeitende, welche im Durchschnitt mehr als acht Arbeitsstunden pro Woche leisten versichert. Bei Krankheit gilt der erste Krankheitstag als unbezahlter Karenztag. Danach erfolgt eine Lohnvergütung von 80% des AHV-pflichtigen Bruttolohnes. Bei Berufsunfällen erfolgt eine 100% Lohnfortzahlung des AHV-pflichtigen Bruttolohnes ab dem ersten Unfalltag. Bei Nichtberufsunfall beträgt die Lohnfortzahlung 80% des AHV-pflichtigen Bruttolohnes ab dem ersten Tag.
Benötigte Unterlagen zur Anstellung?
Damit Sie bei uns starten können benötigen wir folgende Unterlagen:
- aktueller Lebenslauf
- ausgefüllter Personalbogen
- aktueller Betreibungsauszug (nicht älter als 3 Monate und lückenlos zwei Jahre zurück)
- aktueller Zentralstrafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate und lückenlos zwei Jahre zurück)
- Arztzeugnis für Nachtarbeit (z.B. bei Ihrem Hausarzt erhältlich)
- Kopie Sozialversicherungskarte
- Kopie Bank-/ Postkarte (Lohnkonto)
- Kopie Führerausweis